Marktwirtschaft Schwarz auf Weiß – Buchpreisbindung abschaffen

Die Jungen Liberalen Essen fordern eine Abschaffung der in Deutschland seit 1888 bestehenden Buchpreisbindung. Damit schließen sich die Jungen Liberalen der Forderung der Monopolkommission an, die in ihrem diesjährigen Bericht der Bundesregierung eine sofortige Abschaffung nach dem Vorbild der Schweiz empfiehlt.

Begründung:

Das Gebot der Buchpreisbindung widerspricht einer jeden marktwirtschaftlichen Grundordnung. Mit dieser Begründung wurde im Jahre 2007 in der Schweiz die Buchpreisbindung aufgehoben. In der Folge stiegen weder die Preise, noch starben Buchhandlungen reihenweise aus- ganz im Gegenteil: Seit der Abschaffung der Preisbindung gründeten sich in der Schweiz zahlreiche neue Verlage, die für zusätzlichen Wettbewerb sorgen.

Auch lassen sich im Einzelhandel durch einen freien Markt neue Geschäftsmodelle erproben: Die Chance auf „Discounter-Buchläden“ oder Buchläden, welche die Faktoren Ort, Qualität der Mitarbeiter oder Nachfrage in die Preisfindung integrieren, könnten den Einzelhandel sogar stärken. Vor allem jedoch wird der Kunde gestärkt: Jeder Mensch sollte in Zukunft selber entscheiden, welche Faktoren ihm beim Buchkauf wichtig sind und ob ihn ein Algorithmus besser berät als der Buchhändler des Vertrauens.

Die Jungen Liberalen möchten mit Beschluss des Antrages auch eine deutliche Kritik an der befürwortenden Position der FDP Bundestagsfraktion zum Ausdruck bringen und möchten diese an ihr marktwirtschaftliches Profil erinnern.

Ja zur Geschmacksvielfalt: Für mehr Freiheit auf dem deutschen Biermarkt!

Die Jungen Liberalen Essen fordern die Umformulierung des §1 (Schutz der Bezeichnung Bier), „Bierverordnung vom 2. Juli 1990 (BGBl. I S. 1332)“. Demnach soll es in Zukunft möglich sein, neben den Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe auch sämtliche für den Verzehr geeignete weitere Zutaten dem Produkt hinzuzufügen, ohne die Bezeichnung des „Bieres“ für das Produkt zu verlieren, solange der biertypische Gärungsprozess eingehalten wird. Weiterhin müssen Zusatzstoffe den entsprechenden Verordnungen entsprechen.

 

Begründung:

Ein Getränk darf momentan nur als Bier gewerblich vertrieben werden, wenn es der Bierverordnung (BGBl. I S. 1332) entspricht. Alle anderen Bierarten dürfen demnach nicht als Bier verkauft werden.

Unfair daran ist, das im Ausland gebraute Biere jedoch nicht von dieser Regelung betroffen sind und demnach regulär als Bier auf dem deutschen Markt verkauft werden können. Das schränkt die Etablierung deutscher kreativ Brauer extrem ein und benachteiligt deutsche Firmen auf dem deutschen Markt massiv.

Branchenverbände betonen immer wieder die Wichtigkeit des Reinheitsgebotes, das ursprünglich eingeführt wurde um die heute „klassischen“ Biersorten auf dem Markt zu bevorzugen, in Bezug auf die hohe Qualität der Zutaten und den hohen kulturellen Stellenwert des Reinheitsgebotes. Die Qualität der Zutaten wird bereits durch allgemeingültige und strenge Lebensmittelkontrollen garantiert, weswegen eine Sonderregelung für das Bier nicht mehr nötig ist. Das bayrische Reinheitsgebot hat einen hohen kulturellen Stellenwert in Deutschland. Selbst die EU erkennt diesen an, weswegen es in der europäischen Liste über traditionelle Lebensmittel vermerkt ist. Das ursprüngliche Reinheitsgebot wird also weiterhin geschützt und verliert nicht an Bedeutung. Die Bierverordnung, wie das vermeintliche Reinheitsgebot heute im Gesetzestext heißt, erlaubt bereit Konservierungs und andere Zusatzstoffe, die nichts mit der Tradition deutscher Braukünste zu tun haben.

.  . Die Bierverordnung schützt also nicht das hohe Kulturgut, sondern schwächt deutsche Brauereien auf dem eigenen Markt, täuscht die Bürger in der Annahme das traditionelle Reinheitsgebot würde durch das Gesetz geschützt und erschwert die Etablierung von neuen Bierarten, wie dem Craftbeer. Wir als Liberale, sollten gegen die Jahrhundertlange Tradition des staatlichen Eingriffes in den Biermarkt sein und deswegen für eine Liberalisierung der Bierverordnung.