Ja zur Geschmacksvielfalt: Für mehr Freiheit auf dem deutschen Biermarkt!

Die Jungen Liberalen Essen fordern die Umformulierung des §1 (Schutz der Bezeichnung Bier), „Bierverordnung vom 2. Juli 1990 (BGBl. I S. 1332)“. Demnach soll es in Zukunft möglich sein, neben den Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe auch sämtliche für den Verzehr geeignete weitere Zutaten dem Produkt hinzuzufügen, ohne die Bezeichnung des „Bieres“ für das Produkt zu verlieren, solange der biertypische Gärungsprozess eingehalten wird. Weiterhin müssen Zusatzstoffe den entsprechenden Verordnungen entsprechen.

 

Begründung:

Ein Getränk darf momentan nur als Bier gewerblich vertrieben werden, wenn es der Bierverordnung (BGBl. I S. 1332) entspricht. Alle anderen Bierarten dürfen demnach nicht als Bier verkauft werden.

Unfair daran ist, das im Ausland gebraute Biere jedoch nicht von dieser Regelung betroffen sind und demnach regulär als Bier auf dem deutschen Markt verkauft werden können. Das schränkt die Etablierung deutscher kreativ Brauer extrem ein und benachteiligt deutsche Firmen auf dem deutschen Markt massiv.

Branchenverbände betonen immer wieder die Wichtigkeit des Reinheitsgebotes, das ursprünglich eingeführt wurde um die heute „klassischen“ Biersorten auf dem Markt zu bevorzugen, in Bezug auf die hohe Qualität der Zutaten und den hohen kulturellen Stellenwert des Reinheitsgebotes. Die Qualität der Zutaten wird bereits durch allgemeingültige und strenge Lebensmittelkontrollen garantiert, weswegen eine Sonderregelung für das Bier nicht mehr nötig ist. Das bayrische Reinheitsgebot hat einen hohen kulturellen Stellenwert in Deutschland. Selbst die EU erkennt diesen an, weswegen es in der europäischen Liste über traditionelle Lebensmittel vermerkt ist. Das ursprüngliche Reinheitsgebot wird also weiterhin geschützt und verliert nicht an Bedeutung. Die Bierverordnung, wie das vermeintliche Reinheitsgebot heute im Gesetzestext heißt, erlaubt bereit Konservierungs und andere Zusatzstoffe, die nichts mit der Tradition deutscher Braukünste zu tun haben.

.  . Die Bierverordnung schützt also nicht das hohe Kulturgut, sondern schwächt deutsche Brauereien auf dem eigenen Markt, täuscht die Bürger in der Annahme das traditionelle Reinheitsgebot würde durch das Gesetz geschützt und erschwert die Etablierung von neuen Bierarten, wie dem Craftbeer. Wir als Liberale, sollten gegen die Jahrhundertlange Tradition des staatlichen Eingriffes in den Biermarkt sein und deswegen für eine Liberalisierung der Bierverordnung.